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- Die Teilnahme an Lehrgängen zur Aus- und Fortbildung von JugendgruppenleiterInneN und BetreuerInneN ist kostenlos. Falls doch Kosten anfallen, sind diese im Informationstext/-kasten für die Veranstaltung ausgewiesen.
- Die Teilnahme an anderen Seminaren/Wochenenden ist für die/den TeilnehmendeN mit einem Kostenbeitrag von 5,- Euro pro Tag verbunden, wenn in den Informationen zu der Veranstaltung nichts anderes genannt wird. Die Teilnahmebeiträge sind auf dem Seminar in bar zu entrichten. Bitte überweisen Sie diese Beiträge nicht auf unser Konto!
- Für die An- und Abreise haben die TeilnehmerInnen selber zu sorgen. Der KJR ist jedoch gerne bei der Bildung von Fahrgemeinschaften behilflich. Dazu werden ggf. die Adressen der TeilnehmerInnen weitergegeben, wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.
- Bei allen Veranstaltungen, die in Seminarhäusern stattfinden, ist Bettwäsche (Bettbezüge & Laken, KEIN Schlafsack) mitzubringen, da ansonsten dafür ein Kostenbeitrag zu entrichten ist.
- Mindestalter bei Seminaren zur Aus- und Fortbildung von JugendgruppenleiterInneN und BetreuerInneN ist 16 Jahre, bei allen anderen Veranstaltungen ist das Alter maßgeblich, das in dem Infokasten der Maßnahme angegeben ist. Die TeilnehmerInnen müssen ihren Wohnsitz im Werra-Meißner-Kreis haben.
- Für die Abwicklung des Anmeldeverfahrens, die Kassenführung, die Förderung und die Evaluation der Maßnahmen werden die Daten der TeilnehmerInnen elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur in den engen Grenzen des Datenschutzes. Eine kommerzielle Verwertung erfolgt nicht.
Während der Maßnahmen des Kreisjugendrings werden von den TeilnehmerInnen Fotos gemacht, diese dürfen anschließend für die Öffentlichkeitsarbeit des Jugendrings genutzt werden. - Die schriftliche Anmeldung ist bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu richten an:
Kreisjugendring Witzenhausen e.V. Walburger Str. 24 37213 Witzenhausen Fax: 05542 / 999425 - Nach erfolgter Anmeldung verschickt der Kreisjugendring Witzenhausen e.V. eine Teilnahmebestätigung. Erst mit dieser Bestätigung kann an dem Seminar teilgenommen werden.
- Abmeldungen sollten bis spätestens 4 Tage vor Beginn der Maßnahme schriftlich beim KJR eingegangen sein. Erfolgt die Abmeldung in den letzten 7 Tagen vor Beginn der Veranstaltung, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,- Euro erhoben.
- Als Gerichtsstand gilt Eschwege als vereinbart.

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