1. Anmeldung
Wir bitten, die Anmeldung mittels des KJR-Anmeldeformulars an folgende Adresse zu richten:
Kreisjugendring Witzenhausen e.V.
Walburger Str. 24
37213 Witzenhausen
Die Teilnahme an der Freizeit erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Mit der Abgabe der Anmeldung liegt eine verbindliche Anmeldung vor.
2. Zahlung
Der Anzahlungsbeitrag ist nach der Anmeldung fällig und auf das Konto 5000 34 90 bei der Sparkasse Werra-Meißner (BLZ 522 500 30) einzuzahlen. Die Restsumme ist spätestens 4 Wochen vor Beginn der Freizeit/Studienfahrt auf das o.g. Konto einzuzahlen. Diese Regelung gilt auch für abgelehnte Zuschussanträge auf Jugenderholungsmittel durch das Jugendamt des Werra-Meißner-Kreises.
3. Teilnehmerbestätigung
Wenn die schriftliche Anmeldung erfolgt ist, erhält die/der TeilnehmerIn eine Teilnahmebestätigung. Ca. 14 Tage vor Beginn der Maßnahme erhält die/der TeilnehmerIn weitere Reiseinfos.
4. Rücktritt
Der Rücktritt kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem KJR erfolgen. Für den Fall des Rücktrittes ergeben sich folgende Stornokosten:
- Absage bis 6 Wochen vor Freizeitbeginn: 10,- Euro Verwaltungsgebühr
- Absage bis 4 Wochen vor Freizeitbeginn: 15% vom Reisepreis
- Absage bis 3 Wochen vor Freizeitbeginn: 30% vom Reisepreis
- Absage bis 2 Wochen vor Freizeitbeginn: 40% vom Reisepreis
- Absage bis Reiseantritt: 60% vom Reisepreis
Stichtag für die Ermittlung der Stornokosten ist der Tag des Eingangs der schriftlichen Abmeldung beim KJR. Binnen zwei Wochen erfolgt eine Bestätigung seitens des KJR über den Eingang der Abmeldung. Sollte dies nicht der Fall sein, ist es Aufgabe des Vertragpartners, den Verbleib der Abmeldung nachzuvollziehen.
Sollten dem KJR darüberhinaus nachweislich höhere Kosten durch die Absage entstehen, ist der KJR berechtigt, diese tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Der KJR empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
5. Haftung
Eine Haftung des Veranstalters für den Fall, dass eine Veranstaltung nach erfolgter Anmeldung abgesagt werden muss, wird nicht übernommen.
6. Versicherung
Bei Krankheitsfällen wird die Krankenversicherung der/des Teilnehmerin/-s in Anspruch genommen. Für den Verlust von Sachen haftet die/der TeilnehmerIn bzw. deren/dessen Eltern.
7. Betreuung
Alle Freizeiten werden von besonders ausgebildeten und ausgesuchten Kräften betreut, die in Anlehnung an die hessische Richtlinie zur Ausbildung von JugendleiterInneN für diese Aufgabe qualifiziert worden sind.
8. Wohnsitz
An unserem Programm können Kinder und Jugendliche teilnehmen, die ihren Wohnsitz im Werra-Meißner-Kreis haben. Unter bestimmten Bedingungen können auch Kinder und Jugendliche aus anderen nordhessischen Landkreisen teilnehmen. Diese sind im Einzelfall zu erfragen.
9. Spielregeln
Setzt sich einE TeilnehmerIn trotz Mahnungen wiederholt über bestimmte Regeln zwischenmenschlichen Zusammenlebens hinweg oder begeht er sonstige grobe Verstöße, hat das Betreuerteam das Recht, die/den TeilnehmerIn in Begleitung einer Aufsichtsperson auf Kosten der Eltern nach Hause zu schicken oder von den Eltern abholen zu lassen.
10. Weitere Regelungen
Für die Abwicklung des Anmeldeverfahrens, die Kassenführung, die Förderung, die Evaluation der Maßnahmen sowie für eine spätere Kontaktaufnahme werden die Daten der TeilnehmerInnen elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur in den engen Grenzen des Datenschutzes. Eine kommerzielle Verwertung erfolgt nicht.
Während der Maßnahmen des Kreisjugendrings werden von den TeilnehmerInnen Fotos gemacht, diese dürfen anschließend für die Öffentlichkeitsarbeit des Jugendrings genutzt werden.
11. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Eschwege als vereinbart.